TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN NEXELTRON LONGEVITY MEMBERS CLUB
gültig ab 14. September 2026
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Nutzung des Nexeltron Longevity Members Club, insbesondere die Bestimmungen für die Mitgliedschaft, Buchungen, die Nutzung der Clubräumlichkeiten sowie der verfügbaren Langlebigkeits- und Erholungstechnologien.
- Der Organisator und Betreiber des Nexeltron Longevity Members Club ist:
PROSPER Andrzej Janda
ul. Miła 17A
78-400 Szczecinek, Polen
USt-IdNr.: 6731734033
REGON: 080289834
E-Mail: nexeltron@nexeltron.com
Tel.: +48 510 024 345
im Folgenden: „Nexeltron“ oder „Betreiber“.
- Korrespondenzadresse des Betreibers:
PROSPER / Nexeltron
ul. Prądzyńskiego 31G/18
66-400 Gorzów Wielkopolski
Polen
- Die AGB sind kostenlos auf der Nexeltron-Website verfügbar und können auch in den Clubräumlichkeiten eingesehen werden.
- Die Nutzung des Clubs verpflichtet zur Einhaltung dieser AGB, der am Standort geltenden Sicherheitsvorschriften sowie der Anweisungen für die einzelnen Geräte und Technologien.
- Das detaillierte Angebot, der Umfang der verfügbaren Technologien, die Betriebszeiten, Preise, Limits, Verfügbarkeit und die Bedingungen der einzelnen Mitgliedschaftspläne können je nach Nexeltron-Standort variieren.
§ 2. Definitionen
- Nexeltron – Marke und Betreiber des Nexeltron Longevity Members Club Systems.
- Club – der Nexeltron Longevity Members Club Standort, der Mitgliedern und anderen berechtigten Nutzern zur Verfügung steht.
- Mitglied – eine Person mit aktiver Nexeltron-Mitgliedschaft.
- Nutzer – eine Person, die zur Nutzung des Clubs berechtigt ist, einschließlich eines Mitglieds oder einer Person, die den NEXELTRON TEST PASS nutzt.
- Mitgliedschaft – das kostenpflichtige Recht zur Nutzung des Clubs und ausgewählter Dienste gemäß den Bedingungen des jeweiligen Mitgliedschaftsplans.
- Mitgliedschaftsplan – die gewählte Nexeltron-Mitgliedschaftsvariante, die den Umfang der verfügbaren Dienste, Technologien, Buchungen und anderer Vorteile festlegt.
- NEXELTRON TEST PASS – ein kostenpflichtiger oder werblicher Zugang, der es ermöglicht, sich vor Beginn der Mitgliedschaft mit ausgewählten Nexeltron-Diensten vertraut zu machen.
- Technologie – ein Langlebigkeits-, Erholungs- oder Wellness-Gerät, eine Station oder eine Lösung, die im Club verfügbar ist.
- Sitzung – die gebuchte Zeit für die Nutzung einer bestimmten Technologie.
- Buchung – die Reservierung einer Sitzung über das Nexeltron-System, die Nexeltron App, die Website oder einen anderen bereitgestellten Kanal.
- Nexeltron OS – ein System, das u.a. zur Verwaltung von Mitgliedschaften, Zugängen, Buchungen, Geräten und dem Betrieb von Standorten dient.
- Nexeltron App – eine Anwendung oder Benutzeroberfläche, die die Nutzung der Funktionen des Nexeltron-Systems ermöglicht.
§ 3. Art der Nexeltron-Dienste
- Der Nexeltron Longevity Members Club ist ein Langlebigkeits-, Erholungs- und Wellnessbereich, der die Nutzung ausgewählter Technologien zur Unterstützung der Regeneration, des Komforts und des Wohlbefindens des Nutzers ermöglicht.
- Das Clubangebot kann insbesondere folgende Technologien umfassen:HBOT,Rotlichttherapie,Erholungs- und Pressotherapie-Technologien,Kryotherapie,Kontrasttherapie,andere an bestimmten Standorten verfügbare Technologien.
- Die Ausstattung kann zwischen den Standorten variieren.
- Die Nexeltron-Dienste stellen keine medizinische Diagnose, Behandlung oder individuelle ärztliche Beratung dar, es sei denn, ein qualifiziertes medizinisches Unternehmen erbringt den jeweiligen Dienst ausdrücklich auf der Grundlage gesonderter Bestimmungen.
- Der Nutzer sollte die Technologien gemäß ihrer Bestimmung, den Anweisungen, den Sicherheitsvorschriften und den Empfehlungen des Personals verwenden.
§ 4. NEXELTRON TEST PASS
- Der NEXELTRON TEST PASS ermöglicht einer interessierten Person, sich vor dem Kauf einer Mitgliedschaft mit dem Clubangebot vertraut zu machen.
- Der Umfang des NEXELTRON TEST PASS, sein Preis, seine Gültigkeitsdauer und die verfügbaren Technologien werden jeweils im aktuellen Angebot festgelegt.
- Der NEXELTRON TEST PASS kann eine Einweisung in die Nutzung ausgewählter Technologien umfassen.
- Der NEXELTRON TEST PASS führt nicht automatisch zum Beginn einer Mitgliedschaft, es sei denn, der Nutzer akzeptiert das Mitgliedschaftsangebot ausdrücklich.
- Nexeltron kann die wiederholte Nutzung des NEXELTRON TEST PASS durch dieselbe Person einschränken.
§ 5. Nexeltron-Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung des Clubs gemäß dem Umfang des gewählten Mitgliedschaftsplans.
- Die aktuell angebotenen Mitgliedschaftspläne, ihre Preise und ihr Umfang werden vor dem Kauf präsentiert.
- Das Angebot kann insbesondere folgende Pläne umfassen:
NEXELTRON GOLD
NEXELTRON PLATINUM
NEXELTRON DIAMOND
- Einzelne Pläne können sich insbesondere unterscheiden in:der Anzahl oder Häufigkeit der verfügbaren Sitzungen,dem Umfang der Technologien,den Buchungsregeln,dem Zugang zu zusätzlichen Diensten,der Buchungspriorität,anderen im Angebot angegebenen Vorteilen.
- Die Mitgliedschaft ist an eine bestimmte Person gebunden und darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, Nexeltron sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor.
- Das Mitglied ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und aktuelle Daten anzugeben, die für die Verwaltung der Mitgliedschaft erforderlich sind.
- Detaillierte Bedingungen bezüglich der Gültigkeitsdauer der Mitgliedschaft, der Zahlungen, der Verlängerung, Kündigung oder des Rücktritts werden dem Mitglied vor dem Kauf des jeweiligen Plans mitgeteilt.
§ 6. Benutzerkonto und Nexeltron App
- Für die Nutzung einiger Funktionen des Clubs kann die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich sein.
- Das Konto kann insbesondere ermöglichen:die Verwaltung der Mitgliedschaft,die Buchung von Sitzungen,die Überprüfung der Verfügbarkeit von Technologien,den Zugang zur Sitzungshistorie,die Verwaltung der nächsten Besuche,den Zugang zu Informationen über den Club.
- Der Nutzer ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich.
- Der Nutzer darf sein Konto, seinen Zugangscode oder andere Daten, die den Zutritt zum Club ermöglichen, unbefugten Personen nicht zugänglich machen.
- Im Falle des Verdachts einer unbefugten Nutzung des Kontos sollte der Nutzer Nexeltron unverzüglich informieren.
§ 7. Buchungen
- Die Nutzung ausgewählter Technologien erfordert eine vorherige Buchung.
- Buchungen können über die Nexeltron App, Nexeltron OS, die Website oder einen anderen von Nexeltron bereitgestellten Kanal vorgenommen werden.
- Eine Buchung legt mindestens fest:die Technologie,den Standort,das Datum,die Uhrzeit,die Dauer der Sitzung.
- Der Nutzer sollte die Sitzung gemäß der Buchungszeit beginnen und beenden.
- Das Verlängern einer Sitzung über die gebuchte Zeit hinaus ohne Zustimmung von Nexeltron ist nicht gestattet.
- Ein Besuch im Club kann die Nutzung mehrerer Technologien umfassen, wenn der Nutzer über die entsprechenden, aus seinem Plan resultierenden Berechtigungen verfügt und die erforderlichen Buchungen vornimmt.
- Die aufeinanderfolgende Nutzung mehrerer Technologien während eines Besuchs bedeutet nicht, dass diese als eine einzige Sitzung behandelt werden. Jede Technologie kann separaten Buchungs- und Abrechnungsregeln unterliegen.
§ 8. Stornierung und Änderung von Buchungen
- Der Nutzer kann eine Buchung gemäß den zum Zeitpunkt der Buchung im System sichtbaren Regeln ändern oder stornieren.
- Nexeltron kann eine Mindestfrist für die kostenfreie Stornierung von Buchungen festlegen.
- Im Falle des Nichterscheinens zu einer gebuchten Sitzung oder einer Stornierung nach Ablauf der festgelegten Frist kann die Sitzung als genutzt angesehen werden, wenn dies die Bedingungen des jeweiligen Plans vorsehen.
- Die Stornierungsregeln dürfen die dem Verbraucher nach geltendem Recht zustehenden Rechte nicht beeinträchtigen.
- Nexeltron kann eine Buchung stornieren oder verschieben im Falle von:Gerätestörungen,Notwendigkeit der Durchführung technischer Arbeiten,einem sicherheitsrelevanten Ereignis,Unmöglichkeit der Leistungserbringung,anderen begründeten organisatorischen Gründen.
- In einem solchen Fall wird der Nutzer so schnell wie möglich informiert und erhält die Möglichkeit einer neuen Buchung oder eine andere geeignete Lösung.
§ 9. Erste Sitzung und Einweisung
- Vor der ersten eigenständigen Nutzung einer ausgewählten Technologie kann der Nutzer verpflichtet sein, eine Einweisung zu absolvieren.
- Die Einweisung kann umfassen:die Art der Geräteinbetriebnahme,die korrekte Position während der Sitzung,die Nutzungsregeln,das Verfahren zur Beendigung der Sitzung,die Sicherheitsvorschriften,Situationen, die ein sofortiges Beenden der Sitzung erfordern.
- Nexeltron kann eine erneute Einweisung bei Änderung des Geräts, des Verfahrens oder der Sicherheitsvorschriften verlangen.
- Der Nutzer darf das Gerät nicht eigenständig benutzen, wenn die erforderliche Einweisung nicht abgeschlossen wurde.
- Wenn eine bestimmte Technologie die Anwesenheit oder Aufsicht von Personal erfordert, ist die Nutzung nur gemäß dem entsprechenden Verfahren möglich.
§ 10. Sicherheit bei der Nutzung von Technologien
- Die Sicherheit der Nutzer ist eine übergeordnete Bedingung für die Nutzung des Clubs.
- Vor Beginn der Nutzung einer Technologie ist der Nutzer verpflichtet, sich mit Folgendem vertraut zu machen:der Bedienungsanleitung,den Sicherheitsinformationen,den Kontraindikationen,den vom System oder Gerät angezeigten Meldungen.
- Der Nutzer ist verpflichtet, die Anweisungen von Nexeltron und des Geräteherstellers zu befolgen.
- Der Nutzer sollte eine Sitzung bei Unwohlsein oder dem Auftreten besorgniserregender Symptome nicht beginnen oder fortsetzen.
- Im Falle einer Verschlechterung des Wohlbefindens während der Sitzung sollte der Nutzer sofort:die Nutzung des Geräts unterbrechen,gemäß der Sicherheitsvorschrift vorgehen,das Clubpersonal informieren, falls anwesend.
- Der Nutzer darf nicht in die technische Konfiguration des Geräts, die Sicherungen, Kabel, Installationen oder Serviceelemente eingreifen.
- Die Nutzung von Geräten entgegen ihrer Bestimmung ist nicht gestattet.
§ 11. Gesundheitszustand und Kontraindikationen
- Einige der im Club verfügbaren Technologien können Kontraindikationen für die Anwendung aufweisen.
- Der Nutzer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Sitzung mit den Kontraindikationen der jeweiligen Technologie vertraut zu machen.
- Wenn der Nutzer:an einer chronischen Krankheit leidet,unter ärztlicher Aufsicht steht,Medikamente einnimmt,kürzlich einen Eingriff oder eine Operation hatte,ein Implantat oder medizinisches Gerät besitzt,schwanger ist oder eine Schwangerschaft vermutet,Zweifel an der Sicherheit der Nutzung einer bestimmten Technologie hat,
sollte er vor der Nutzung eine entsprechende ärztliche Konsultation einholen.
- Die von Nexeltron bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung.
- Nexeltron kann die Durchführung einer Sitzung verweigern oder abbrechen, wenn begründete Zweifel an der Sicherheit des Nutzers bestehen.
- Bei Technologien, die eine zusätzliche Qualifikation erfordern, kann der Nutzer aufgefordert werden, die für das jeweilige Gerät festgelegten Anforderungen zu erfüllen.
§ 12. Regeln für die Nutzung des Clubs
- Der Nutzer ist verpflichtet:den Club gemäß seiner Bestimmung zu nutzen,die Sicherheitsvorschriften einzuhalten,den Anweisungen des Personals bezüglich Sicherheit und Organisation des Clubs zu folgen,die Ausstattung pfleglich zu behandeln,Ordnung zu halten,den Komfort und die Privatsphäre anderer Personen zu respektieren.
- Folgendes ist verboten:Dritten den Zugang zum Club zu ermöglichen,Geräte ohne erforderliche Buchung zu benutzen,Geräte nach Alkohol- oder anderem Substanzkonsum, der die Sicherheit beeinträchtigen kann, zu benutzen,Geräte eigenständig zu reparieren oder zu modifizieren,die Ausstattung vorsätzlich zu beschädigen,die Nutzung des Clubs durch andere Personen zu stören,kommerzielle Aktivitäten ohne Zustimmung von Nexeltron auszuüben.
- Der Nutzer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder infolge der nicht regelkonformen Nutzung der Ausstattung verursacht hat, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften.
§ 13. Zugang zum Club
- Der Zugang zum Club kann erfolgen mittels:Nexeltron App,QR-Code,individuellem Identifikator,einem anderen von Nexeltron angegebenen Zugangssystem.
- Die Zugangsdaten sind individuell und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Die Zugangszeiten hängen vom jeweiligen Standort und Mitgliedschaftsplan ab.
- Einige Standorte können im erweiterten Zugangsmodell oder 24/7 betrieben werden, sofern die Bedingungen des jeweiligen Objekts und die geltenden Verfahren dies zulassen.
- Nexeltron kann den Zugang zum gesamten Club oder Teilen davon vorübergehend einschränken im Falle von:Wartungsarbeiten,Instandhaltungsarbeiten,Störungen,Sicherheitsgefahren,von Nexeltron unabhängigen Ereignissen.
§ 14. Hygiene und Arbeitsplatzvorbereitung
- Der Nutzer ist verpflichtet, die Hygieneregeln zu beachten, die bei der Nutzung der einzelnen Technologien gelten.
- Wenn eine bestimmte Technologie die Verwendung spezifischer Kleidung, Accessoires oder Schutzmittel erfordert, ist der Nutzer verpflichtet, diese zu verwenden.
- Nach Beendigung der Sitzung sollte der Nutzer den Arbeitsplatz gemäß den im Club geltenden Anweisungen verlassen.
- Nexeltron stellt Verfahren für die Reinigung, Desinfektion und laufende Wartung der Geräte gemäß der Art der jeweiligen Technologie bereit.
§ 15. Störungen und technische Probleme
- Im Falle einer Feststellung einer Fehlfunktion eines Geräts sollte der Nutzer dessen Nutzung unterbrechen und Nexeltron informieren.
- Der Nutzer darf keine eigenständigen Reparaturversuche am Gerät unternehmen.
- Nexeltron kann eine bestimmte Technologie vorübergehend außer Betrieb nehmen, um Diagnosen, Wartungen oder Servicearbeiten durchzuführen.
- Wenn eine Störung die Durchführung einer gebuchten Sitzung unmöglich macht, kann Nexeltron anbieten:eine Terminänderung,eine andere verfügbare Technologie,die Wiederherstellung der ungenutzten Berechtigung,eine andere der Situation angemessene Lösung.
§ 16. Zahlungen
- Die Preise für die Mitgliedschaft, den NEXELTRON TEST PASS und sonstige Dienstleistungen werden vor dem Kauf angegeben.
- Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Kaufprozess präsentiert.
- Wenn ein Mitgliedschaftsplan wiederkehrende Zahlungen umfasst, wird der Nutzer vor dem Kauf über Folgendes informiert:die Höhe der Zahlungen,die Häufigkeit ihrer Abbuchung,die Gültigkeitsdauer,die Regeln für den Rücktritt oder die Kündigung.
- Keine wiederkehrende Zahlung darf ohne die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers aktiviert werden.
- Das Fehlen einer erforderlichen Zahlung kann zur Aussetzung des Zugangs zu den Diensten gemäß den Bedingungen des jeweiligen Plans führen.
§ 17. Aussetzung oder Einschränkung der Mitgliedschaft
- Nexeltron kann den Zugang des Nutzers zum Club vorübergehend aussetzen oder einschränken im Falle von:einer wesentlichen Verletzung der AGB,der Weitergabe des Zugangs an Dritte,einer Gefahr für die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Personen,der vorsätzlichen Beschädigung von Geräten oder Ausstattung,wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen die Buchungsregeln,fehlender erforderlicher Zahlung,anderen schwerwiegenden Verstößen gegen die geltenden Regeln.
- Wenn die Art des Verstoßes dies zulässt, kann der Nutzer zuvor aufgefordert werden, die Verstöße einzustellen.
- In Fällen unmittelbarer Sicherheitsgefahr kann Nexeltron den Zugang zum Club sofort sperren.
- Die Aussetzung oder Beendigung der Mitgliedschaft darf die zwingend geltenden Verbraucherrechte nicht beeinträchtigen.
§ 18. Haftung
- Nexeltron haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen nach den geltenden Bestimmungen.
- Nexeltron haftet nicht für die Folgen der Nutzung von Technologien:entgegen der Anleitung,trotz dem Nutzer bekannter Kontraindikationen,unter Verstoß gegen die AGB,nach eigenständiger Änderung von Einstellungen oder des Geräts,in einer Weise, die den Sicherheitsanweisungen widerspricht,
soweit diese Haftung rechtlich ausgeschlossen werden kann.
- Keine Bestimmung der AGB schließt die Haftung von Nexeltron in Fällen aus, in denen ein Ausschluss nach dem Gesetz unzulässig ist.
§ 19. Persönliche Gegenstände
- Der Nutzer sollte seine persönlichen Gegenstände während des Aufenthalts im Club angemessen sichern.
- Wenn der Club Schließfächer oder andere Aufbewahrungsorte bereitstellt, sind diese gemäß den Anweisungen zu verwenden.
- Im Club zurückgelassene Gegenstände können für eine bestimmte Zeit gemäß dem am jeweiligen Standort geltenden Verfahren aufbewahrt werden.
§ 20. Überwachung und Objektsicherheit
- Am Nexeltron-Standort kann eine Videoüberwachung im Einklang mit den geltenden Vorschriften und der begründeten Notwendigkeit, die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten, erfolgen.
- Eine Überwachung findet nicht in Bereichen statt, in denen deren Anwendung unzulässig wäre oder die Privatsphäre der Nutzer verletzen würde.
- Detaillierte Informationen zur Überwachung werden am jeweiligen Standort, der überwacht wird, bereitgestellt.
§ 21. Persönliche Daten
- Der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und der Nutzung der Dienste ist die in der Datenschutzerklärung genannte Stelle.
- Daten können insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet werden:Verwaltung der Mitgliedschaft,Durchführung von Buchungen,Abwicklung von Zahlungen,Sicherstellung des Zugangs zum Club,Erbringung von Dienstleistungen,Gewährleistung der Sicherheit,Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden.
- Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Nexeltron.
§ 22. Beschwerden
- Der Nutzer kann Beschwerden bezüglich der Mitgliedschaft, Buchungen oder Nexeltron-Dienste einreichen.
- Beschwerden können an folgende Adresse gesendet werden:
oder schriftlich an die Korrespondenzadresse des Betreibers.
- Die Beschwerde sollte nach Möglichkeit Folgendes enthalten:Vor- und Nachname,Kontaktdaten,Clubstandort,Datum des Vorfalls,Beschreibung des Problems,erwartete Lösung.
- Nexeltron antwortet auf die Beschwerde eines Verbrauchers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
§ 23. Änderungen der AGB
- Nexeltron kann die AGB aus wichtigen Gründen ändern, insbesondere im Falle von:Gesetzesänderungen,Änderungen der Betriebsregeln des Clubs,Einführung neuer Technologien,Änderung des Nexeltron OS oder der Nexeltron App,Änderung der Zugangs- oder Buchungsmethode,Notwendigkeit einer Erhöhung der Sicherheit der Nutzer.
- Änderungen beeinträchtigen erworbene Rechte der Nutzer nicht.
- Bei bestehenden Mitgliedschaften werden die Nutzer über wesentliche Änderungen in einer der Art der Mitgliedschaft entsprechenden und den geltenden Bestimmungen konformen Weise informiert.
§ 24. Schlussbestimmungen
- Für die AGB gilt polnisches Recht.
- Die AGB schränken die Rechte des Verbrauchers aus zwingenden Rechtsvorschriften nicht ein.
- In Angelegenheiten, die nicht in den AGB geregelt sind, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die vom Nutzer akzeptierten Bedingungen des jeweiligen Mitgliedschaftsplans.
- Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Die AGB treten am 14. September 2026 in Kraft.
Das nächste Dokument sollte bereits die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nexeltron App und Nexeltron OS“ sein, da wir dann den Shop und den Club rechtlich von der digitalen Ebene getrennt haben.